Wer trägt die Kosten?
Gesetzliche Krankenversicherung
Ergotherapie ist Teil der medizinischen Grundversorgung und wird von allen gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Für Patienten ab dem 18. Lebensjahr wird aktuell eine Zuzahlung von 10€ pro Rezept sowie 10 % des Rezeptwertes fällig. Kinder und Patienten mit Befreiungsausweis sind von der Zuzahlung befreit.
Private Krankenversicherung
Privatversicherte sollten sich vor Beginn der Therapie bei ihrer Krankenkasse erkundigen, ob und in welchem Rahmen die Kosten der Ergotherapie übernommen werden.

