Wie erhalte ich eine Behandlung?
Die Ergotherapie muss von einem Arzt verordnet werden (Kassen- oder Privatrezept).


Eine Heilmittelverordnung Nr.13 für Ergotherapie erhalten Sie zum Beispiel bei:
- Kinderärzten
- Neurologen
- Hausärzten
- Orthopäden
- Psychologen
Mit Ihrer Verordnung vereinbaren Sie telefonisch oder persönlich einen Termin mit uns. Beachten Sie bitte, dass die Heilmittelverordnung 28 Tage nach Ausstellung ihre Gültigkeit verliert. Zu Ihrem ersten Termin in unserer Praxis bringen Sie bitte die Verordnung des Arztes mit.
Zur Befunderhebung erfolgt zunächst ein Anamnesegespräch und eine genaue Diagnostik. Wir besprechen dann mit Ihnen die Therapieinhalte und Behandlungsziele, wobei Ihre persönlichen Fragen und Wünsche mit einbezogen werden.

